Häufige Fragen (FAQ)

Was ist zu tun, wenn …? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Immobilie und unsere Verwaltung.

Was ist zu tun, wenn …?

Hier haben wir die Fragen zusammengestellt, die uns Eigentümer und Mieter am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Bei dringenden Notfällen – etwa einem Wasserrohrbruch, einem Heizungsausfall im Winter, Sturmschäden oder einem Stromausfall in der gesamten Anlage – erreichen Sie uns außerhalb der Geschäftszeiten unter unserer Notruf-Nummer 08631 69708-77.

Bitte sorgen Sie zuerst für Ihre eigene Sicherheit. Besteht Gefahr für Leib und Leben, verständigen Sie sofort die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).

Stellen Sie nach Möglichkeit sofort die Wasserzufuhr ab, begrenzen Sie den Schaden und halten Sie ihn mit Fotos fest. Informieren Sie uns umgehend – während der Geschäftszeiten unter 08631 69708-70, außerhalb unter der Notruf-Nummer 08631 69708-77. Wir veranlassen die notwendigen Schritte und stimmen uns mit den Handwerkern ab.

Betrifft der Schaden Ihre eigenen Möbel oder Ihren Hausrat, melden Sie ihn bitte zusätzlich Ihrer Hausratversicherung.

Prüfen Sie zunächst, ob nur Ihre Wohnung betroffen ist – zum Beispiel durch einen Blick auf Thermostat, Sicherungen oder einen Rundruf bei Ihren Nachbarn. Fällt die zentrale Heizung oder Warmwasserversorgung für das ganze Haus aus, melden Sie sich bitte bei uns. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns in dringenden Fällen unter der Notruf-Nummer.

Schäden am Gemeinschaftseigentum – etwa am Dach, an der Fassade, im Treppenhaus, am Aufzug oder an den Außenanlagen – melden Sie uns bitte telefonisch, per E-Mail an info@sgv-hv.de oder über unser Kundenportal etg24. Fotos und eine kurze Beschreibung helfen uns, die Dringlichkeit richtig einzuschätzen und schnell zu reagieren.

Bitte informieren Sie uns frühzeitig über einen Eigentümerwechsel und teilen Sie uns den Zeitpunkt des Übergangs mit, damit wir Wohngeld, Abrechnung und Unterlagen korrekt zuordnen können. Auch einen Mieterwechsel teilen Sie uns bitte mit – etwa für Namensschilder, Hausordnung und Zählerstände.

Übrigens: Für Verkauf oder Neuvermietung unterstützt Sie gerne unser Maklerteam. Mehr zur Maklertätigkeit ›

Schicken Sie uns Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor dem Versand der Einladung schriftlich – am besten mit einem konkreten Beschlussvorschlag und einer kurzen Begründung. Wir prüfen Ihr Anliegen und nehmen es in die Tagesordnung auf.

Bei einer hybriden Eigentümerversammlung können Sie wahlweise vor Ort oder online teilnehmen, sofern die Eigentümergemeinschaft dies beschlossen hat. Die Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit der Einladung. Für eine reibungslose Versammlung bitten wir Online-Teilnehmer, ihr Mikrofon nur für Wortmeldungen einzuschalten. Zusätzliche Kosten entstehen der Eigentümergemeinschaft für die hybride Durchführung nicht.

Den Zugang zu unserem Kundenportal können Sie ganz einfach über dieses Online-Formular anfordern. Nach der Freischaltung finden Sie dort die wichtigsten Unterlagen zu Ihrem Objekt.

Wir erstellen die Jahresabrechnung zeitnah nach Ende des Wirtschaftsjahres und versenden sie in der Regel zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung, in der über die Abrechnung beschlossen wird. Bei Fragen erläutern wir Ihnen die Abrechnung gerne persönlich oder telefonisch.

Gehört der verlorene Schlüssel zu einer zentralen Schließanlage, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir klären mit Ihnen das weitere Vorgehen und – je nach Schließanlage – die Nachbestellung eines Ersatzschlüssels.

Interesse?

Dann melden Sie sich gerne bei uns: